PHYSIOMedHecker FAQ

Physiotherapie

  • ​Ich habe ein Rezept verschrieben bekommen und möchte nun gerne bei Ihnen behandelt werden. Was muss ich hierzu beachten?

    Kassenpatient:

    Bitte beachten Sie das Ausstellungsdatum des Rezeptes. Das Rezept muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Geben Sie bitte außerdem bei der Terminvergabe an, welche Verordnung Sie erhalten haben. Unterschieden wird hierbei in KG, MT, KMT/Massage, KGG, Wärme und Elektrotherapie. Sie finden diese Angabe in der Spalte „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“.


    Privatpatient:

    Bitte geben Sie bei der Terminvergabe an, welche Verordnung Sie erhalten haben. Unterschieden wird hierbei in KG, MT, KMT/Massage, KGG, Wärme und Elektrotherapie. Sie finden diese Angabe in der Spalte „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“.


  • ​Was muss ich Rahmen des ersten Termins beachten?

    Um den fließenden Ablauf zu gewährleisten und die weitere Organisation zu besprechen bitten wir Sie 10 Minuten vor dem ausgemachten Termin zu erscheinen. 

    Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte die Verordnung, ein großes Handtuch und (falls vorhanden) weitere Berichte, wie den OP-Bericht oder die MRT-Aufnahmen mit. 

    Der Ersttermin dauert 40 Minuten, wobei hierbei 20 Minuten auf die Rezeptleistung (Anamnese und Untersuchung) und 20 Minuten auf die kostenfreie Gesundheitsberatung entfallen.

  • ​Warum bieten wir eine kostenfreie Gesundheitsberatung an?

    ​Innerhalb des Ersttermins verschaffen wir uns einen detaillierten Überblick über Ihre Beschwerden und Ihre persönlichen Ziele. Wir möchten sicherstellen, dass wir Ihnen die optimale Versorgung anbieten können, was eine intensive Befragung und Untersuchung notwendig macht um den genau auf Sie abgestimmten Behandlungsplan zu evaluieren und in den kommenden Behandlungen zielgerichtet vorgehen zu können.

  • ​Besteht die Möglichkeit auch ohne Rezept oder ärztliche Verschreibung eine Behandlung aufzunehmen?

    ​Als eines der besonderen Merkmale unseres Gesundheitszentrums freuen wir uns Ihnen unsere Leistungen im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers auf direktem Weg und speziell auf Sie abgestimmt anbieten zu können. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich.

  • Im PHYSIOMed Gesundheitszentrum besteht die Möglichkeit über die verordneten Kassenleistungen hinaus zusätzliche Leistungen zu beziehen. Muss ich dieses Angebot in Anspruch nehmen?

    ​Unser Anliegen ist es, optimale Therapievoraussetzungen zu schaffen um die für Ihre spezifischen Beschwerden adäquaten Maßnahmen einleiten zu können und somit Ihre schnellstmögliche Genesung sichergestellt werden kann. Oftmals sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durch die reine Heilmittelverordnung sehr beschränkt. Laut Rahmenvertrag der gesetzlichen Krankenkassen gelten Behandlungszeiten von 15 - 25 min inklusive organisatorischer Abwicklung, was oftmals für eine bestmögliche Versorgung nicht ausreichend ist. Wir folgen dem Ansatz, gemeinsam mit Ihnen einen individuell auf Ihren Bedarf abgestimmten Behandlungsplan zu erstellen. Ob und in welchem Umfang dabei private Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, entscheiden alleine Sie. Selbstverständlich behandeln wir Sie auch ohne die Inanspruchnahme von zusätzlichen Behandlungszeiten.

  • ​Was ist wenn ich einen Termin kurzfristig absagen muss oder vergessen habe?

    ​Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Da wir bei einer kurzfristigeren Absage oder bei Nichterscheinen keine Neubelegung des Termins vornehmen können, müssen wir Ihnen diesen Termin in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr bemisst sich dabei nach den für die Behandlung vereinbarten Vergütungssätzen. Der Verzicht bzw. die Unterzeichnung des Termins als Verordnungsleistung ist uns hierbei nicht gestattet.

  • ​Was ist die Rezeptgebühr?

    ​Sofern Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie ähnlich wie bei Medikamenten einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen. Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 € sowie 10 % der Therapiekosten. Es besteht die Möglichkeit bei Erfüllung verschiendener Kriterien die Befreiung von Rezeptgebühren zu beantragen. Detaillierte Informationen können Sie hier finden: Befreiung Rezeptgebühr

  • ​Besteht die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen auch für den Fall, dass mein Arzt kein Rezept mehr ausstellen kann?

    ​Gerne bieten wir Ihnen in unserer Praxis eine Vielzahl von Möglichkeiten an auch ohne Verschreibung etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Hierzu zählt der direkte Zugang zu physiotherapeutischen Leistungen im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers, die Inanspruchnahme von Gesundheitsbehandlungen als private Zusatzleistung oder die Möglichkeit das umfangreiche Trainingsangebot unserer medizinischen Fitness in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns gerne für die bestmöglich auf Sie abgestimmte Option an.

  • Was tun wenn meine PKV die Kosten nicht komplett übernimmt? Tipps für Privatversicherte

    Sehr geehrte Privatversicherte,


    leider kommt es in letzter Zeit immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der von uns rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.


    Hier ein paar Informationen & Tipps, falls Ihre PKV Ihre Rechnung kürzen möchte:


    Honorarvereinbarung


    Bitte reichen Sie in jedem Fall unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.


    Individuelle Versicherungsvereinbarungen / -tarife


    Bitte prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen ab, welchen Prozentsatz bzw. bis zu welcher Maximalsumme Ihre PKV die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Sollte dieser bei 100% liegen und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbehalt vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen, es sei denn, Sie haben einen Tarif vereinbart, der eine Beschränkung vorsieht.


    Beihilfefähige Höchstsätze


    Laut Gerichtsurteil vom Landgericht Köln vom 14.10.2009 (AZ: 23 O 424/08) darf eine PKV die Honorarrechnung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze kürzen, da diese Sätze keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen darstellen.


    Ortsübliche, angemessene Preise


    Es gibt für Heilmittel / physiotherapeutische Behandlungen KEINE amtliche Gebührenordnung wie für ärztliche Leistungen, auch wenn Ihnen Ihre PKV das vormachen möchte oder eine eigene „offizielle“ Liste entwickelt hat. Daher können Physiotherapeuten prinzipiell die Preise für Ihre Leistungen selbst festlegen (Quelle: Verband der privaten Krankenversicherer).


    Medizinisch notwendige Leistungen


    Die bestehende Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (IV ZR 278/03), v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt.


    Sind wir zu teuer?


    NEIN! Wir liegen mit unseren Preisen absolut im Rahmen dessen, was üblich ist, selbst wenn Ihnen Ihre PKV (aus reinem Eigeninteresse) beteuert, dass unsere Leistungen zu teuer sind. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Betreuung von top-qualifizierten Therapeuten mit diversen Fortbildungen. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen ganz klar, dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns in besten Händen sind. Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Übrigen darf Ihnen Ihre PKV keine andere Praxis nahelegen oder empfehlen, zu einer “billigeren“ Praxis zu gehen, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigste Behandlungsmethode beschränken (siehe auch BGH Urteil). Sie haben die freie Praxis- sprich Therapeutenwahl!


    Was tun, wenn meine PKV meine Kosten nicht komplett übernimmt?


    Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt, beschweren Sie sich, gerne auch mit einem unserer Musterbriefe. In nahezu allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a., wenn Sie sich auf die entsprechenden Gerichtsurteile beziehen.



Osteopathie

  • Was erwartet mich beim ersten Termin?

    Beim ersten Termin nehmen wir uns 70-80 Minuten Zeit, um Ihre Beschwerden umfassend zu verstehen.

    Dazu gehören ein ausführliches Gespräch (Anamnese), eine körperliche Untersuchung sowie bereits die erste Behandlung.

    Bitte bringen Sie vorhandene Befunde oder Arztberichte mit und tragen Sie bequeme Kleidung.

    Folgetermine dauern 50-60 Minuten.

  • ​Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

    ​In einer Rehasportgruppe befinden sich Menschen mit den unterschiedlichsten Beschwerdebildern. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass der Rehasport durch die verhältnismäßig unspezifische Gruppenbehandlung nicht den gewünschten medizinischen Erfolg mit sich bringt. Eine individuelle und adäquate Adressierung der Beschwerden ist hierdurch nicht möglich. Wir bevorzugen daher den direkten und unmittelbaren Kontakt zu unseren Patienten.

  • Wie viele Behandlungen sind notwendig?

  • ​Brauche ich ein Rezept?

    Nein, grundsätzlich benötigen Sie kein Rezept für eine osteopathische Behandlung bei uns.

    Unsere Osteopathen sind Heilpraktiker und rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Daher können wir Ihnen eine entsprechende Rechnung ausstellen.

    Einige Krankenkassen verlangen jedoch eine ärztliche Verordnung als Voraussetzung für die (anteilige) Kostenerstattung.

    Bitte klären Sie dies im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Medizinische Fitness

  • ​Welche Möglichkeit gibt es mehr über das Training im PHYSIOMedHecker zu erfahren?

    ​Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Kennenlern-Gespräch an und klären Sie über unser umfangreiches Angebot und alle Details auf. 

    Hierfür nehmen wir uns gerne Zeit für Sie - kommen Sie in unserer Praxis vorbei, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail und wir finden einen passenden Termin mit einem unserer Trainer.

    Wir freuen uns auf Sie! 

  • ​Warum wird im PHYSIOMedHecker kein Rehasport mehr angeboten?

    ​In einer Rehasportgruppe befinden sich Menschen mit den unterschiedlichsten Beschwerdebildern. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass der Rehasport durch die verhältnismäßig unspezifische Gruppenbehandlung nicht den gewünschten medizinischen Erfolg mit sich bringt. Eine individuelle und adäquate Adressierung der Beschwerden ist hierdurch nicht möglich. Wir bevorzugen daher den direkten und unmittelbaren Kontakt zu unseren Patienten.

  • ​Was ist der Unterschied zwischen Medizinischer Fitness und einem herkömmlichen Fitnessstudio?

    Es gibt viele Unterschiede – die aus unserer Sicht wichtigsten sind:

    • Persönliche Betreuung - Unsere Trainingsfläche wird durchgehend von speziell ausgebildeten Sporttherapeuten betreut. Dank eines sehr guten Trainierenden-/Betreuerverhältnisses können wir Sie individuell begleiten, auf Fragen eingehen und Ihr Training jederzeit gezielt unterstützen. So trainieren Sie sicher, effektiv und mit einem guten Gefühl.

    • Individuelle Trainingsplanung - Jedes Mitglied erhält einen maßgeschneiderten Trainingsplan, der auf persönliche Ziele, gesundheitliche Voraussetzungen und den aktuellen Leistungsstand abgestimmt ist. Gemeinsam mit Ihnen überprüfen wir regelmäßig Ihre Fortschritte und passen den Plan kontinuierlich an – damit Sie langfristig und nachhaltig Ihre Ziele erreichen.

    • Fortschritte sichtbar machen und Motivation stärke - Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Entwicklung transparent nachzuvollziehen. Regelmäßige Erfolgskontrollen und persönliches Feedback zeigen Ihnen, was Sie bereits erreicht haben und wo die nächsten Schritte liegen. Das sorgt für Motivation, Orientierung und nachhaltigen Trainingserfolg.

    Machen Sie sich gerne selbst ein Bild und lernen Sie unser Konzept im Rahmen eines kostenfreien Beratungsgesprächs kennen.

  • ​Wird das Training von der Krankenkasse übernommen?

    ​Das Training im Rahmen der Medizinischen Fitness ist ein Angebot außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Mit dem Training bei uns bieten wir Ihnen die Möglichkeit präventiv und aktiv Ihre eigene Gesundheit zu fördern und sich in einem medizinisch fundierten Umfeld fit zu halten.


    Eine Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse ist in Einzelfällen dennoch möglich. Eine eigenständige Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse ist hierfür erforderlich – gerne stellen wir Ihnen dafür einen entsprechenden Nachweis über Ihr Training bei uns aus.

Ernährung

  • Für wen ist die Ernährungsberatung sinnvoll?

    Unsere Ernährungsberatung ist für Dich geeignet, wenn Du:


    bereits viele Diäten ausprobiert hast, aber keine langfristigen Erfolge erzielen konntest

    Dein Ernährungsverhalten nachhaltig verändern möchtest

    langfristig Gewicht reduzieren und Dich wieder wohler fühlen willst

    mehr Energie und Wohlbefinden im Alltag erreichen möchtest

    Deine Fitness und Gesundheit gezielt unterstützen möchtest

    eine persönliche Begleitung statt eines anonymen Online-Coachings bevorzugst

    alltagstaugliche Lösungen statt kurzfristiger Verbote suchst

  • ​Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

    Unser Präventionskurs „My Shape“ wird je nach Krankenkassen bis zu 100 % bezuschusst.


    Die individuelle Ernährungsberatung wird derzeit nicht von den Krankenkassen übernommen.

  • Wie viele Sitzungen sind notwendig?

    Das hängt von Deinen Zielen und Deiner persönlichen Situation ab.


    Als Einstieg bieten wir ein Paket mit mindestens fünf Sitzungen an. Die Abstände der Termine werden individuell mit Dir abgestimmt.



  • Wie läuft die Ernährungsberatung ab?

    Zu Beginn findet ein kostenloses Kennenlerngespräch statt. Dabei sprechen wir über Deine Ziele, Wünsche und Erwartungen sowie den möglichen Ablauf der Beratung.


    Nach dem Start erhältst Du unter anderem:

    - einen Anamnesebogen

    - ein Ernährungsprotokoll

    - individuelle Empfehlungen und Unterlagen


    Im weiteren Verlauf:

    - analysieren wir Deine Gewohnheiten

    - vermitteln Wissen und praktische Inhalte

    - beantworten Fragen

    - kontrollieren Fortschritte

    - passen Strategien bei Bedarf an


    Zum Abschluss ziehen wir gemeinsam ein Fazit und besprechen, wie Du Deine Erfolge langfristig sichern kannst.

  • Wie schnell sehe ich Ergebnisse?

    Das ist individuell unterschiedlich.


    Unser Fokus liegt auf nachhaltigen Veränderungen und langfristigen Erfolgen – nicht auf kurzfristigen Diäten oder schnellen Lösungen.